Dieser innovative, ökologische und einzigartige Halm ist durch seine Hitzebeständigkeit spülmaschinengeeignet und damit WIEDERVERWENDBAR. Leider ist er neben Kunststoff auch
genauso vom Einwegkunststoffverbot betroffen. Er darf regulär eingesetzt werden, nur muss auf die Möglichkeit hingewiesen
werden, dass er wiederverwendet werden kann.
Deshalb müssen wir UND SIE ihn bei Verwendung auch als "wiederverwendbar" kennzeichnen. (Auf allen Produktverpackungen für den Handel mit Barcodes u. EAN ist diese Kennzeichnung bereits für Ihren Kunden
aufgebracht.) Lassen Sie Ihren Kunden den Halm z.B. mit nach Hause nehmen und "up-cyclen" – er kann ihn beliebig oft spülen und wiederverwenden. Bitte unbedingt vor dem Wiederverwenden gut reinigen!
Günstige und zugleich hochwertige Spülbürsten und Spülmaschinen-Körbchen finden Sie selbstverständlich bei uns.
Die Lebensdauer bzw. Haltbarkeit, bei trockener & dunkler Lagerung in der Verkaufsverpackung, beträgt ca. 18-24 Monate.
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